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Führerschein-
Untersuchung

Ärztliche Untersuchung nach §8 Führerscheingesetz über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Fahrzeugen.

Gemäß §8 Führerscheingesetz muss sich jeder Führerscheinneuling einer einmaligen und jeder, der die Lenkerberechtigung der Führerscheinklasse C besitzt, einer regelmäßigen Führerscheinuntersuchung unterziehen. In unserer Ordination werden diese vorgeschriebenen Untersuchungen durchgeführt.

Mitzubringen ist unbedingt ein amtlicher LICHTBILDAUSWEIS (Reisepass oder Personalausweis), bei Brillenträgern ein Brillenpass nicht älter als 6 Monate.

Die Untersuchung muss durchgeführt werden, bevor der Führerscheinneuling erstmals mit der Fahrpraxis beginnt!

Ordinationszeiten
  • MO / DI / MI / DO: 07.30 - 12.00

  • MO / MI: 16.00 - 18.30

  • FR geschlossen

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Dr. Martina Rauscher
8982 Tauplitz 297