Führerschein-Untersuchung
Ärztliche Untersuchung nach §8 Führerscheingesetz über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Fahrzeugen.
Ärztliche Untersuchung nach §8 Führerscheingesetz über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Fahrzeugen.
Gemäß §8 Führerscheingesetz muss sich jeder Führerscheinneuling einer einmaligen und jeder, der die Lenkerberechtigung der Führerscheinklasse C besitzt, einer regelmäßigen Führerscheinuntersuchung unterziehen. In unserer Ordination werden diese vorgeschriebenen Untersuchungen durchgeführt.
Mitzubringen ist unbedingt ein amtlicher LICHTBILDAUSWEIS (Reisepass oder Personalausweis), bei Brillenträgern ein Brillenpass nicht älter als 6 Monate.
Die Untersuchung muss durchgeführt werden, bevor der Führerscheinneuling erstmals mit der Fahrpraxis beginnt!
MO / DI / MI / DO: 07.30 - 12.00
MO / MI: 16.00 - 18.30
FR geschlossen
Dr. Martina Rauscher
8982 Tauplitz 297