Liebe Patient:Innen!
Ecard
Ihre Versicherung besteht darauf, dass Sie sich mit der Ecard in den Arztpraxen ausweisen. Da die Ecard „Online“ funktioniert, weiß Ihre Versicherung sofort, ob sie diese dabei haben oder nicht. Ihre „Bezahlung des Arztes“ funktioniert damit über diese Ecard-Karte und ist mit einer Bankomatkarte vergleichbar. Nur wenn Sie die Bankomatkarte mithaben, gibt es Geld am Bankomaten - Ihre Versicherung will dieses System auch in den Arztpraxen: gegen den Nachweis der Ecard bezahlt ihre Versicherung Ihre Arztrechnung oder einen Teil davon, je nach Versicherung. Manche chefärztlichen Genehmigungen erlaubt die Kasse nur mehr gegen sofortiges Stecken der Ecard, bei jeder Überweisung und jedem Rezept oder jedem Medikament muss die Ecard gesteckt werden. Daher bitten wir Sie, Ihre Ecard immer bereit zu halten und wenn Sie jemand anderen bitten, Medikamente mitzunehmen, geben Sie dieser Person die Ecard bitte mit!
Die Reihenfolge, in der die Patienten aufgerufen werden, hängt nicht vom Eintreffen, sondern von der Art und Dauer der Untersuchung ab!
Wochenend- und Feiertagsdienste:
Bitte das Gesundheitstelefon 1450 anrufen.
Im Notfall bei Unfällen und lebensbedrohlichen Zuständen die Notrufnummer des Roten Kreuzes 144 wählen.